Landessynode der Ekiba beschließt die Umsetzung weiterer Sparvorschläge
- 10.04.2025 -
Einsparvolumen in Höhe von knapp 38 Millionen Euro bis 2032 erreicht / Priorisierung wird auf der Herbsttagung fortgesetzt
Bad Herrenalb/Karlsruhe, (10.04.2025). Wie gestaltet die Evangelische Landeskirche in Baden (Ekiba) ihre Aufgaben und Angebote unter den sich ändernden finanziellen Bedingungen? Unter dem Eindruck dieser Frage fanden bis Donnerstag, 10. April, auf der Frühjahrstagung der Landessynode in Bad Herrenalb die Beratungen über den kommenden Doppelhaushalt statt. „Intensiv wurde darum gerungen, unsere Kirche zukunftsfähig aufzustellen“, sagte Synodalpräsident Axel Wermke. „Schon im Vorfeld der Tagung war uns allen klar, dass wir hier wichtige Entscheidungen zu treffen haben, um die Lücke in den notwendigen Sparmaßnahmen zu schließen. Im Herbst werden wir letztlich wissen, ob es uns gelingt.“
Helmut Wießner, Vorsitzender des Finanzausschusses, stellte in seinem Bericht fest: „Noch nie waren die Vorbereitungen – auch dieser Synode – so intensiv wie dieses Mal. Es ging und geht bei diesen Beratungen eben nicht nur um ein paar Eckdaten, die notwendig sind, um den nächsten Doppelhaushalt sinnvoll aufstellen zu können. Es geht auch nicht nur um die Jahre 2026 und 2027.“
Es gehe vielmehr um Priorisierungen, um Entscheidungen über eine mittel- und langfristige Perspektive. Schließlich gilt es, bis zum Jahr 2032 Einsparungen in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro zu erzielen bei zeitgleichem Mehrbedarf unter anderem für Digitalisierung, Finanzsoftware und im Bereich Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Zusätzlich den bereits eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 23 Millionen Euro hat die Synode auf dieser Frühjahrstagung die Umsetzung weiterer Sparvorschläge in Höhe von mehr als 14 Millionen Euro beschlossen, sodass mit ihnen bis zum Jahr 2032 bereits eine Einsparung von knapp 38 Millionen Euro erzielt wird.
„Das heißt, es fehlen uns noch gut zwölf Millionen Euro pro Jahr zu dem zwingend zu erreichenden Einsparziel von 50 Millionen Euro. In den meisten Ausschüssen herrschte Konsens, dass die Synode auch noch die Möglichkeit haben muss, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Damit dies möglich ist, sollen statt der zwingend notwendigen 12 Millionen ca. 15 Millionen Euro pro Jahr Einsparungen erreicht werden“, berichtete Wießner. Dieser hoffentlich vorläufig letzte Schritt der Priorisierung soll auf der nächsten Herbstsynode (19. bis 23. Oktober 2025) folgen.
Die Haushaltsdefizite, die bis zum Erreichen des Einsparvolumens entstehen, sollen durch Rücklagen ausgeglichen werden. Ihren Haushalt im Jahr 2023 schloss die Evangelischen Landeskirche in Baden laut Bericht des Rechnungsprüfungsamtes mit 481,33 Millionen Euro ab und damit mit 3,42 Millionen Euro über dem Planansatz in Höhe von 484,75 Millionen Euro. Statt der geplanten 5,9 Millionen Euro mussten so lediglich 2,11 Millionen Euro aus der Haushaltssicherungsrücklage entnommen werden. Dabei waren die Kirchensteuereinnahmen mit etwa 308,8 Millionen Euro rund fünf Millionen Euro unter dem Plan geblieben – und 17,2 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Für die beiden Jahre werden Kirchensteuereinnahmen von rund 366 Millionen Euro pro Jahr angesetzt. Größter Ausgabenposten im kirchlichen Haushalt stellen die Personalkosten mit etwa 70 Prozent dar.
Im Bericht der Landesbischöfin hatte Heike Springhart zu Beginn der Tagungswoche die Aspekte aufgegriffen, die aus ihrer Sicht derzeit anstehen. Dabei sprach sie unter anderem über eine Kirche, die immer auch politisch ist und dabei Verständigungsorte bietet, von der Notwendigkeit in allen Gesichtern das Gesicht Jesu Christi zu entdecken, über den Umgang und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sowie über eine sich verändernde gastfreundliche, hoffnungsfrohe Kirche. „Weder die Wirksamkeit noch die Relevanz der Kirche hängt in erster Linie an den Mitgliedszahlen“, betonte Springhart. Dieses Wissen mache die konkreten Entscheidungen um Ressourcen nicht schmerzfreier oder einfacher, aber eine solche Haltung helfe, den Blick auf das zu bewahren, was Kirche ausmache – und auf das, was sich auch ganz anders gestalten könne. „Entscheidend bleibt, dass wir Kirche für andere und mit anderen sind, nicht für uns selbst.“
Ihre diesjährige Frühjahrstagung nutzte die Landessynode am Donnerstag zudem, um die ehemalige Oberkirchenrätin Uta Henke sowie in Abwesenheit die ehemalige Oberkirchenrätin Dr. Cornelia Weber und den ehemaligen Oberkirchenrat Urs Keller zu würdigen und zu verabschieden.
Konkret besprochen und beschlossen wurden auf dieser Frühjahrstagung unter anderem Folgendes:
Einen ersten Zwischenbericht haben die Landessynodalen zum Umbau der regionalen Verwaltungs- und Serviceämter (VSA) sowie der Evangelischen Kirchenverwaltung (EKV) erhalten, der im vergangenen Frühjahr beschlossen worden war. Ziel ist es, aus den bisher 14 VSA/EKV-Einheiten drei einheitliche Dienstleistungszentren zu bilden. Der Prozess habe seit dem Beschluss erheblich an Fahrt aufgenommen. Das Dienstleistungszentrum Süd soll bereits zum 1. Januar 2026 und die Dienstleistungszentren in der Mitte sowie im Norden zum 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Klar sei, dass mit der Inbetriebnahme der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Entscheidend für den Erfolg der Dienstleistungszentren für die Gemeinden und Kirchenbezirke sei unter anderem die Einführung der einheitlichen Software. Die Synodalen wiesen zudem darauf hin, dass die Vereinheitlichung der Prozesse und vor allem der Finanzierungsstruktur dringend erforderlich ist. Die Gebührenordnung für die Dienstleistungen sollen zunächst beibehalten, ehe auch sie in einem späteren Schritt vereinheitlicht werden. Für die Gemeinden soll der Service durch die Umstrukturierung nicht teurer werden.
Kirchengesetz zur Kirchenmitgliedschaft geändert
Die Landessynodalen haben mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Änderung der Grundordnung beschlossen. Kern der Neuregelung zur Kirchenmitgliedschaft ist, dass ein Eintritt überall in Baden möglich sein soll, ohne dass die zuständige Parochie und deren Ältestenkreis zustimmen müssen. Zuständig für die Aufnahme sind mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr die Ältestenkreise, sondern Pfarrpersonen bzw. Diakone und Diakoninnen.
Landessynode beschließt ihre Verkleinerung
Beschlossen haben die Delegierten auf dieser Frühjahrstagung auch, dass die Zahl der gewählten Landessynodalen von bisher 59 auf 55 sinkt. Damit sinkt die Gesamtgröße des Plenums von 74 auf 70 Personen. Verbunden mit dieser Reduktion ist auch eine Änderung des Wahlsystems. Unabhängig von seiner Größe wird zwar jeder Kirchenbezirk weiterhin mindestens zwei gewählte Synodale stellen. Die weiteren Wahlmandate werden anschließend aber nach dem Sainte-Laguë-Verfahren an die Kirchenbezirke entsprechend ihrer Größe vergeben. Dabei garantiert der hinterlegte Algorithmus einerseits, dass jeder Synodale dieselbe Anzahl von Kirchenmitgliedern vertritt. Andererseits ist künftig eine weitere Anpassung der Delegiertenzahl möglich, ohne dass das Wahlgesetz erneut angepasst werden müsste. Zu den 55 gewählten Delegierten der nächsten Landessynode kommen wie bisher elf berufene Mitglieder sowie vier Jugendvertreter.
Glocken- und Orgelfachberatung im Transformationsprozess gewährleistet
Die Landessynode hat beschlossen, den geplanten Wegfall einer 0,75-Stelle im Bereich der Orgel- und Glockenfachberatung um sechs Jahre auf 2032 zu verschieben. Damit soll gewährleistet werden, dass die Gemeinden im Zuge des Transformationsprozesses im Bemühen um eine nachhaltige Ausstattung ihrer Kirchen unterstützt werden können. „Es kann jetzt gut sein, dass in einer grünen Kirche eine Orgel aufwendig saniert oder sogar ersetzt werden muss, während in einer roten Kirche eine gute Orgel verkauft werden soll. Die Preise für gebrauchte Orgeln sind aber derzeit für die Verkäufer unerfreulich, weil in ganz Deutschland die gleichen Prozesse laufen und damit in größerem Umfang Orgeln auf dem Markt sind. In dieser Situation macht es sehr viel Sinn, die Beratung der Gemeinden durch fachkundige Personen im Evangelischen Oberkirchenrat aufrecht zu erhalten. Hier ist das Know-how vorhanden, um gute Orgeln und grüne Kirchen zusammenzubringen“, sagte Helmut Wießner, Vorsitzender des Finanzausschusses in seinem Bericht. „Dafür fallen dann natürlich auch Kosten an, aber es ist deutlich günstiger als die Sanierung von Orgeln bzw. der Verkauf guter Orgeln.“ Trotz der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten sei diese Lösung für die badischen Kirchen wirtschaftlich.
Drei Kirchenbezirke fusionieren
Zum 1.Januar 2026 sollen die Kirchenbezirke Adelsheim- Boxberg, Mosbach und Wertheim zum Evangelischen Kirchenbezirk Odenwald-Tauber vereinigt werden. Die Dekaninnen und Dekane der bisherigen Kirchenbezirke Adelsheim-Boxberg, Mosbach und Wertheim setzen ihre Ämter in einer gemeinsamen Zuständigkeit für den vereinigten Kirchenbezirk Odenwald-Tauber bis zum Ende ihrer Amtszeit fort. Nach Eintritt der ersten von drei Personen in den Ruhestand bleiben zwei Dekanatsstellen erhalten.

